Kleine Warnung:
Nachmittagsbierchen während der Arbeitszeit oder wenn danach noch gearbeitet wird, können in Konfliktsituationen reinste Killerargumente sein.
Was Langeingesessenen erlaubt ist, muss nicht für die neue Mitarbeiterin ab sofort gelten.
Ich selbst würde mich zwar nach Feierabend zu jeder Schandtat hinzugesellen, aber nichts tun, was bei arbeitsrechtlicher Betrachtung mindestens einen Verweis ergibt.
Nachmittagsbierchen während der Arbeitszeit oder wenn danach noch gearbeitet wird, können in Konfliktsituationen reinste Killerargumente sein.
Was Langeingesessenen erlaubt ist, muss nicht für die neue Mitarbeiterin ab sofort gelten.
Ich selbst würde mich zwar nach Feierabend zu jeder Schandtat hinzugesellen, aber nichts tun, was bei arbeitsrechtlicher Betrachtung mindestens einen Verweis ergibt.